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Folgende psychische Störungen können,
begleitend zur Abhängigkeitserkrankung,
behandelt werden:
• Persönlichkeitsstörungen
• affektive Störungen (z.B. depressive
Erkrankungen, bipolar affektive Störungen
in Remission)
• Angsterkrankungen, Zwangsstörungen
• Traumafolgestörungen (PTBS)
• Somatoforme- und Konversionsstörungen
• Essstörungen
• Verhaltens- und emotionale Störungen
(z.B. Impulskontrollstörungen, ADS des
Erwachsenenalters, Ticstörungen)
Folgende psychische Störungen können
nicht behandelt werden:
• Physische und psychische Störungen, die
eine Rehabilitationsfähigkeit ausschließen
• akute und chronische Psychosen
• akute bipolar affektive Psychosen
• hirnorganische Erkrankungen
• schwerwiegende Einschränkung der
intellektuellen Fähigkeiten
• schwere akute körperliche Erkrankungen
• Patienten mit dissozialer Persönlichkeitsstörung,
die der Gruppe mit instrumentell-
dissozialem Verhalten (sog. psychopathische
dissoziale Störung) angehören
• akute Suizidalität
• schlechte Deutschkenntnisse (die Fähigkeit
Deutsch zu lesen, sollte unbedingt vorhanden sein)
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